Ombudsstelle der EWN-Gruppe

Beschwerden und Konfliktlösung der EWN-Gruppe

Ombudsstelle

Die Betreuung der Ombudsstelle erfolgt durch die
ECOVIS ERP GmbH & Co. KG Rechtsanwaltsgesellschaft.

Die ECOVIS ERP Rechtsanwälte in Berlin sind mit dem Betrieb der Ombudsstelle beauftragt, vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und gewährleisten die Vertraulichkeit der Hinweisgeberdaten gegenüber den Unternehmen der EWN-Gruppe. Alle Hinweise werden durch die ECOVIS ERP Rechtsanwälte unabhängig fachlich geprüft, ausgewertet, und stichhaltige Hinweise – soweit möglich – aufgeklärt. Über den Stand des Verfahrens können sich die Hinweisgeber bei ECOVIS informieren.

In diesem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, die die Unternehmen der EWN-Gruppe oder das Wohlergehen von deren Beschäftigten bzw. dritten Personen betreffen. Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.

Als Hinweisgeber sind Sie gesetzlich geschützt vor Repressalien wegen der Übermittlung wahrheitsgemäßer Informationen über einen Verstoß; hierzu zählen auch konkrete Verdachtsmomente.

Jede Meldung ist streng vertraulich.